Auszug aus unserer Satzung zum Stimmrecht und der Delegiertenzahlen
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Satzung des Sportkreis Heidenheim e.V. vom 22. Oktober 2010
Stimmberechtigt auf dem Sportkreistag sind:
- die Mitglieder des Sportkreisrates mit je einer nicht übertragbaren Stimme;
- die von den Mitgliedsvereinen entsandten Delegierten; jeder Mitgliedsverein hat für je 500 angefangene Einzelmitglieder über 14 Jahre eine Stimme;
- die Delegierten der Mitgliedsverbände oder deren Untergliederungen; jeder Mitgliedsverband oder jede Untergliederung hat mindestens eine Stimme. Mitgliedsverbände oder Untergliederungen mit mehr als 3.000 Mitgliedern im Sportkreis haben je 3 Stimmen, mit mehr als 5.000 Mitgliedern je 5 Stimmen, mit mehr als 20.000 Mitgliedern je 10 Stimmen.
Jeder/jede Delegierte kann bis zu drei Stimmen auf sich vereinigen; Mitglieder des Sportkreisrates können nicht gleichzeitig Delegierte sein.
Erleichtern Sie uns die Organisation, indem Sie sich und die voraussichtliche Zahl der Delegierten anmelden. Danke.
Kommen Sie gerne mit mehreren Personen!!
Natürlich können Sie auch ohne Anmeldung an unserem Sportkreistag und Sportkreisjugendtag teilnehmen.
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Letzte Änderung: 03.01.2016